UNSERE LEISTUNGEN IM DATENSCHUTZRECHT
Unsere spezialisierten Beratungsdienstleistungen im Datenschutzrecht bieten Ihnen umfassende Unterstützung in allen Bereichen des Datenschutzes. Ob Sie einen ext. Datenschutzbeauftragten (DSB) benötigen, der Ihr Unternehmen durch die komplexen Anforderungen der DSGVO pragmatisch führt, oder einen EU-Vertreter suchen, um Ihre Datenschutzpflichten in Europa zu erfüllen – wir sind für Sie da.
Wir bieten maßgeschneiderte Datenschutzberatung, um sicherzustellen, dass Ihre Datenverarbeitungsprozesse den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Unsere Experten analysieren Ihre bestehenden Verfahren, identifizieren Schwachstellen und entwickeln individuelle Lösungen, die Ihre Datensicherheit stärken und rechtliche Risiken minimieren.
Darüber hinaus erstellen wir fundierte Datenschutzgutachten. Unsere Gutachten helfen Ihnen, eventuelle Mängel zu erkennen und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.
Externer Datenschutzbeauftragter
- Ein Datenschutzbeauftragter wird von einem Unternehmen bestellt, um auf die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzgesetze hinzuwirken
- Art. 39 DSGVO: Kontrolle, Beratung, Überwachung und Durchführung Mitarbeiterschulungen
- Datenschutzbeauftragter muss unter bestimmten Bedingungen zwingend bestellt werden
- ePrivacy ist für über 300 Unternehmen externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutzberatung
- Beratung des internen Datenschutzbeauftragten
- Technische und rechtliche Anforderungen werden geprüft
- Ist-Analyse und Gutachten zum Datenschutz in den verschiedenen Geschäftsbereichen
- Konzeption, Planung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen
UK-Vertreter
- Das britische Datenschutzgesetz fordert einen Vertreter im Vereinigten Königreich, ähnlich wie Artikel 27 DSGVO in der EU
- Der UK-Vertreter muss im Vereinigten Königreich ansässig sein
- Ein UK Representative muss offiziell bestellt werden
- Zusätzlich zum UK Representative muss der britischen Datenschutzaufsichtsbehörde ICO auch ein Datenschutzbeauftragter benannt werden
EU-Vertreter
- Für Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, übernimmt ePrivacy die Funktion des „Inlandsvertreters“
- Art. 27 der DSGVO
- Erforderlich für Unternehmen im EU-Ausland, wenn sie innerhalb der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten
- EU-Vertreter ist Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörden und muss ausdrücklich bestellt und schriftlich beauftragt werden
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Identifikation von Risiken für Konsumenten, die durch den Einsatz neuer Technologien und Systeme entstehen
- Als Produktentwickler können Sie Ihre Entwicklungsprozesse besser steuern
- Sie ersparen sich Nachbesserungen beim Datenschutz
- Wir begleiten Ihre Datenschutz-Folgenabschätzung
Gutachten
- Dokumentiert, ob rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und wo ggf. Nachbesserungsbedarf besteht
- Vemeidung von Datenpannen und finanzielle Folgeschäden
- Prüfung, ob Produkte mit der DSGVO konform sind
- Technische und rechtliche Gutachten