Hinweisgeberschutz
Im Juni 2023 wurde das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (“HinSchG”) veröffentlicht, das schließlich am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Das Gesetz schreibt die Einrichtung einer internen Meldestelle und die Benennung einer Ombudsperson für Unternehmen und Organisationen im öffentlichen und privaten Sektor vor, wenn diese mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen. Wir übernehmen die Aufgaben der internen Meldestelle nach § 13 HinSchG und bieten damit die externe Dienstleistung einer Ombudsperson an. Im Rahmen dieser Tätigkeit baut ePrivacy ein Hinweisgebersystem einschließlich Meldekanälen und der erforderlichen Software im Unternehmen auf.
IHRE VORTEILE
- Erfahrung und Vertrauen: Wir sind Experten im Datenschutz, in der Datensicherheit und in Compliance-Themen
- Individuelle Lösungen: Wir entwickeln pragmatische Lösungen, die auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt sind.
- Tiefgehende Expertise: Unser Team besteht aus erfahrenen Datenschutzexperten, Informatikern und Juristen, die Sie individuell und persönlich beraten.
UNSERE LEISTUNGEN
Wir bauen die Meldekanäle auf und übernehmen für Sie die Aufgaben der internen Meldestelle nach §13 HinSchG. Darüber hinaus prüfen und bewerten wir eingehende Hinweise und stellen Eingangsbestätigungen aus.
Aufbau und Einrichtung
- Einrichtung einer digitalen Meldestelle nach dem HinSchG.
- Hinweise können (anonym) über Desktop, Smartphone oder Tablet sowie per Telefon und Post eingereicht werden.
- Sicherstellung aller Verfahrensabläufe nach § 17 HinSchG
- Nutzung einer elektronischen Hinweisgebersottware, die anonyme Meldewege ermöglicht
- Ende-zu-Ende verschlüsselt und ISO27001 zertifizierter Server in DE
Prüfung und Bewertung
- ePrivacy stellt Eingangsbestätigungen aus, prüft die Hinweise auf Relevanz und Stichhaltigkeit
- Kommunikation sowie die Rückmeldung an Hinweisgeber
- Aufrechterhaltung des Kontakts zur meldenden Person
- Überprüfung der eingegangenen Meldungen auf Stichhaltigkeit
- Ergreifen angemessener Folge Maßnahmen
Die EU-Whistlebowing-Richtlinie
Im Juni 2023 wurde das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (“HinSchG”) veröffentlicht, das schließlich am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist.
Das Gesetz schreibt die Einrichtung einer internen Meldestelle und die Benennung einer Ombudsperson für Unternehmen und Organisationen im öffentlichen und privaten Sektor vor, wenn diese mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen.
Das Gesetz dient dem verbesserten Schutz von Personen, die Rechtsverstöße in Unternehmen und Organisationen melden – so genannten Whistleblowern. Die interne Meldestelle ist dabei der organisatorische Anlaufpunkt zur Entgegennahme von Hinweisen auf Verstöße.
Ein erfolgreiches Hinweisgebersystem bietet Mitarbeitern, aber auch Geschäftspartnern, Kunden und anderen Stakeholdern einen geschützten Raum, um auf mögliches Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Unternehmen haben so die Möglichkeit, auf eventuelle Verstöße zu reagieren, ihre Prozesse anzupassen und nicht zu letzt Reputationsschäden zu vermeiden. Neben der Einhaltung der rechtlichen Verpflichtung kann ein funktionierendes Hinweisgebersystem also durchaus zum Wettbewerbsvorteil werden.
Die Datenschutz- und Compliance-Experten von ePrivacy übernehmen die Aufgaben der internen Meldestelle nach § 13 HinSchG und bieten damit die externe Dienstleistung einer Ombudsperson an. Im Rahmen dieser Tätigkeit baut ePrivacy ein Hinweisgebersystem einschließlich Meldekanälen und der erforderlichen Software im Unternehmen auf.
Dabei arbeiten wir mit dem Hinweisgebersystem „Whistly“ (www.whistly.org) zusammen und haben so für viele unserer Kunden die Wistleblowerrichtlinie bereits pragmatisch umgesetzt.
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